Erhöhte Sicherheitsstandards
Strengere Anforderungen an Risikomanagement, Incident Response und technische Sicherheitsmaßnahmen für kritische Infrastrukturen.
Mit dem NIS-2-Umsetzungsgesetz gelten verschärfte Cybersicherheitsanforderungen für Unternehmen in Deutschland. Erfahren Sie, ob Sie betroffen sind und welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen.
Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist die überarbeitete EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit und löst die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 ab.
Strengere Anforderungen an Risikomanagement, Incident Response und technische Sicherheitsmaßnahmen für kritische Infrastrukturen.
Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden. Vollständige Berichte sind binnen 72 Stunden erforderlich.
Mehr Sektoren und Unternehmen sind betroffen. Auch mittelständische Unternehmen ab 50 Mitarbeitern können unter die Richtlinie fallen.
Geschäftsführer und Vorstände haften persönlich für die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen. Bußgelder bis zu 10 Mio. Euro möglich.
Erkunden Sie die wichtigsten Aspekte der NIS-2-Richtlinie. Klicken Sie auf eine Kugel oder nutzen Sie die Navigation unten, um detaillierte Informationen zu erhalten.
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Die Richtlinie definiert konkrete Maßnahmen, die betroffene Unternehmen implementieren müssen.
Systematische Risikoanalyse und -bewertung. Dokumentierte Prozesse zur kontinuierlichen Überwachung und Verbesserung der Sicherheitslage.
Etablierte Prozesse zur Erkennung, Analyse und Behandlung von Sicherheitsvorfällen. Notfallpläne und Wiederherstellungsstrategien.
Backup-Strategien, Krisenmanagement und getestete Pläne zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs im Notfall.
Bewertung und Management von Sicherheitsrisiken in der Lieferkette. Vertragliche Sicherheitsanforderungen an Dienstleister.
Regelmäßige Cybersecurity-Schulungen für alle Mitarbeiter. Besondere Schulungspflicht für Leitungsorgane.
Angemessene kryptographische Maßnahmen zum Schutz von Daten in Übertragung und Speicherung. Multi-Faktor-Authentifizierung.
Die wichtigsten Meilensteine der NIS-2-Richtlinie im Überblick.
Die NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 tritt offiziell in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben nun 21 Monate Zeit für die nationale Umsetzung.
Bis zum 17. Oktober 2024 sollten alle EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.
Deutschland hat die ursprüngliche Umsetzungsfrist nicht eingehalten. Das Gesetzgebungsverfahren verzögert sich aufgrund politischer Entwicklungen.
Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) wird vom Bundestag verabschiedet und tritt in Kraft.
Betroffene Unternehmen müssen alle Anforderungen umsetzen. Behörden beginnen mit der aktiven Durchsetzung und Kontrolle der Compliance.
Einmal Ziele erreicht, sollten Unternehmen ständig versuchen, ihren StatusQuo zu optimieren.
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